Booking.com muss rund 400 Millionen Franken Strafe zahlen
Spanien verhängt eine Geldstrafe von umgerechnet 400 Millionen Franken gegen Booking.com, weil die Webseite ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchte.
Die spanische Wettbewerbsbehörde CNMC hat das Online-Reservierungsunternehmen Booking.com zu einer saftigen Strafe von 413,2 Millionen Euro (etwa 400 Schweizer Franken) verurteilt. Der Vorwurf: Die Webseite habe in den letzten fünf Jahren ihre marktbeherrschende Stellung im Land missbraucht.
Die Behörde teilte am Dienstag mit, dass sie zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils 206,6 Millionen Euro (rund 200 Millionen Franken) gegen Booking.com verhängt habe. Das Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft der an der New Yorker Börse gelisteten Firma Booking Holdings.
Wie konnte es so weit kommen?
Nach Angaben der CNMC nutzte Booking.com seit dem Jahr 2019 seine Marktmacht aus, um Hotels unfaire Bedingungen aufzuzwingen und den Wettbewerb durch andere Anbieter einzuschränken. Booking.com hat einen Anteil von 70 bis 90 Prozent am Markt.
Die Buchungsplattform soll Hotels sogar verboten haben, auf ihren eigenen Webseiten günstigere Preise anzubieten als auf Booking.com selbst. Zudem setzte sie eigenmächtig Preisnachlässe für Hotelzimmer fest – ohne Rücksprache mit den betroffenen Hotels.
Bittere Pille für die Hotellerie
Im Falle eines Konflikts zwang Booking.com spanische Hotels sogar dazu, in den Niederlanden zu klagen.
Tatsächlich folgen die Verträge niederländischem Recht, Amsterdam als zuständiger Gerichtsstand. Besonders für kleinere Tourismusunternehmen in Spanien stellt diese Situation eine echte Herausforderung dar, um ihre Rechte wahrzunehmen.
Um seinen hohen Marktanteil zu halten, bietet Booking.com den Hotels, die höhere Gebühren verlangen, Vergünstigungen an. Damit schränkte die Webseite die Möglichkeiten alternativer Dienstleister ein, Hotels von einer Zusammenarbeit mit ihnen zu überzeugen.
Booking.com wehrt sich
Booking Holdings beabsichtigt, gegen die Geldbussen Berufung einzulegen, da es mit dem «Ergebnis der Untersuchung von CNMC» überhaupt nicht einverstanden sei, sagte ein Unternehmenssprecher in einer E-Mail.
Er fügte hinzu, dass das Unternehmen der Ansicht sei, dass das Problem gemäss den Regeln des Digital Markets Act der Europäischen Union erörtert werden sollte. Die Gruppe kann gegen die Geldbussen vor dem Obersten Gericht Spaniens Berufung einlegen, so die Behörde CNMC.
Das Verfahren resultierte aus zwei Beschwerden, die 2021 vom spanischen Verband der Hotelmanager (AEDH) und dem Madrider Hotelgewerbeverband eingereicht worden waren.