Darf Ryanair Gesichtserkennung auf Kunden anwenden?
Die irische Datenschutzbehörde prüft die Praxis der Fluggesellschaft Ryanair, Fluggäste per Gesichtserkennung zu verifizieren. Kunden ist sie ein Dorn im Auge.
Die irische Datenschutzkommission (DPC) hat ein Ermittlungsverfahren gegen Ryanair eingeleitet, das die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Fluggesellschaft genauer unter die Lupfe nimmt.
Grund dafür sind zahlreiche Beschwerden über zusätzliche Identitätsprüfungen, insbesondere mittels Gesichtserkennungssoftware.
Besonders bei Kunden, die ihre Flüge über Drittanbieter oder Online-Reisebüros buchen, ist Ryanairs Praxis der zusätzlichen ID-Verifizierung umstritten.
Gesichter scannen – ist das legal?
Im Zentrum der Untersuchung der Datenschutzbehörden steht die Frage, ob Ryanairs Verwendung von Überprüfungsmethoden mit den Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) übereinstimmt. Dabei geht es vor allem um Rechtmässigkeit und Transparenz in Bezug auf die Datenverarbeitung.
Die Entscheidung zur Einleitung dieser Untersuchung wurde von den Datenschutzkommissaren Anfang Oktober an Ryanair weitergeleitet.
Kunden klagen – Kommission ermittelt
Graham Doyle, stellvertretender Kommissar der DPC, sagte: «Wir haben zahlreiche Beschwerden von Ryanair-Kunden aus dem gesamten EU/EWR-Raum erhalten. Nachdem sie ihre Flüge gebucht hatten, mussten sie einen Überprüfungsprozess durchlaufen.»
Doyle führte weiter aus, dass Ryanair zur Überprüfung Gesichtserkennungstechnologie einsetzt und dabei biometrische Daten der Kunden verwendet.
Ryanair begrüsst die Ermittlung
Ryanair hingegen begrüsste die Ermittlung durch die DPC. In einer Stellungnahme betonte das Unternehmen, dass seine Verifizierungsprozesse dazu dienen, Kunden vor unautorisierten Online-Reisebüros zu schützen.
«Kunden, die über diese nicht autorisierten Reisebüros buchen, müssen einen einfachen Verifizierungsprozess absolvieren. Dieser entspricht vollständig den Anforderungen der DSGVO», sagte ein Sprecher von Ryanair.
Drei Methoden im Angebot
Für Kunden, die über Drittanbieter buchen, bietet Ryanair drei verschiedene Methoden der ID-Verifizierung an:
Erstens eine Expressverifikation mittels Gesichtserkennungstechnologie eines externen Unternehmens. Zweitens eine Standardüberprüfung durch Einreichung eines ausgefüllten und unterschriebenen Verifizierungsformulars zusammen mit einem Foto des Passes oder Personalausweises.
Und drittens eine persönliche Überprüfung am Flughafenschalter mindestens zwei Stunden vor Abflug.
Aktivisten äussern Verdacht
Zu den Beschwerdeführern gegen Ryanairs Verfahren gehört auch der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems.
Er begrüsst die Aufnahme des Verfahrens vonseiten der irischen Datenschutzbehörden. Die Extra-Verifizierung käme einer «Strafe» nahe und es gäbe keinen triftigen Grund dafür.
Ob die Vermutung zutrifft, dass Ryanair lediglich Mitwettbewerber eindämmen will, oder die Verifizierung doch ihre Berechtigung hat, darf mit Spannung erwartet werden.