BGH erklärt Online-Eheschliessungen für unwirksam

    Juli Rutsch
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    Der Bundesgerichtshof entscheidet: Ehen per Videotelefonie mit ausländischen Behörden sind in Deutschland nicht gültig.

    BGH
    BGH-Urteil: Online-Ehen per Videotelefonie sind in Deutschland nicht zulässig. - David-Wolfgang Ebener/dpa/dpa-tmn

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wegweisende Entscheidung getroffen. Online-Eheschliessungen, die von Deutschland aus per Videotelefonie mit ausländischen Behörden durchgeführt werden, sind unwirksam.

    Dies geht aus einem aktuellen Beschluss des obersten deutschen Zivilgerichts hervor. «Geben Verlobte die Eheschliessungserklärungen in Deutschland ab, handelt es sich um eine Eheschliessung im Inland und kann die Ehe daher nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden», erklärt der BGH in seinem Urteil.

    Trauung
    Online-Trauungen sind in Deutschland nicht zulässig. (Symbolbild). - Silas Stein/dpa

    Der Fall, der zu dieser Entscheidung führte, betrifft ein nigerianisches Paar mit Wohnsitz in Deutschland. Im Mai 2021 liessen sie sich per Videotelefonie von einem Standesbeamten in Utah, USA, trauen.

    Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen

    Das deutsche Recht sieht vor, dass Eheschliessungen im Inland nur nach den hier geltenden Vorschriften erfolgen können. Dies bedeutet, dass die Erklärungen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten abgegeben werden müssen.

    Die Missachtung dieser Formvorschriften führt zur Unwirksamkeit der Ehe. Der BGH betont, dass es für diese Beurteilung ausreicht, «dass [nur] eine der Erklärungen in Deutschland abgegeben wurde.»

    Auswirkungen auf betroffene Paare

    Für das betroffene Paar hat die Entscheidung des BGH keine negativen Konsequenzen. Sie können nun eine erneute Eheschliessung nach deutschem Recht beantragen.

    Trauung
    Paare müssen für eine Trauung aufs Standesamt, wenn beide in Deutschland anwesend sind. - Pixabay

    Die deutsche Meldebehörde hatte die Online-Eheschliessung bereits zuvor nicht anerkannt. Das Paar meldete daraufhin eine erneute Eheschliessung beim deutschen Standesamt an.

    Bedeutung für zukünftige Fälle

    Die Entscheidung des BGH schafft Klarheit für ähnliche Fälle. Online-Eheschliessungen mit ausländischen Behörden werden in Deutschland nicht anerkannt, wenn die Eheschliessenden sich zum Zeitpunkt der Zeremonie in Deutschland befinden.

    Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Ehe nach dem Recht des anderen Landes gültig ist. Der Ort der Abgabe der Eheschliessungserklärungen ist entscheidend, nicht der Sitz des Trauungsorgans.

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