OpenAI vs. «New York Times» – Bezahlte die Zeitung Hacker?
Das Tech-Unternehmen OpenAI wirft der Zeitung vor, jemanden damit beauftragt zu haben, ChatGPT zu «hacken». Die «New York Times» NYT sieht das anders.
In einer überraschenden Wendung hat OpenAI, das Technologieunternehmen hinter dem revolutionären KI-Chatbot namens ChatGPT, schwere Vorwürfe gegen die renommierte Tageszeitung «New York Times» erhoben.
Der Grund? Angeblich soll die Zeitung jemanden dafür bezahlt haben, in ihre Produkte einzudringen und so irreführende Beweise zu erzeugen.
Dieser ungewöhnliche Schritt ist Teil eines grösseren Rechtsstreits zwischen der «New York Times» und OpenAI.
«Hack»-Vorwurf: Ein fraglicher Begriff
Bereits im Dezember verklagte die Zeitung das Tech-Unternehmen wegen Urheberrechtsverletzungen. Millionen ihrer Artikel wurden ohne Erlaubnis oder Vergütung zur Schulung von KI-Systemen verwendet.
OpenAIs Behauptungen gegen die NYT sind dagegen umstritten; die Anschuldigung des «Hackens» scheint übertrieben zu sein. In Wirklichkeit handelt es sich eher um eine gezielte Manipulation der Ausgaben von ChatGPT durch sogenanntes Prompt Engineering.
Nach Angaben von OpenAI musste die NYT Zehntausende Versuche unternehmen, um «hochanormale Ergebnisse» zu erzeugen. Dies gelang nur durch den Einsatz betrügerischer Aufforderungen (Prompts), welche gegen die Nutzungsbedingungen von OpenAI verstiessen.
Wie fair ist «Fair Use»?
Die «New York Times» weist die Vorwürfe zurück und behauptet, sie habe lediglich nach Beweisen gesucht, dass ihre urheberrechtlich geschützten Werke von OpenAI gestohlen und reproduziert wurden. Und genau das haben sie gefunden.
Auf der anderen Seite argumentiert OpenAI, dass es sich bei den verwendeten Inhalten um «Fakten» handele, die nicht urheberrechtlich geschützt seien. Das Unternehmen ist überzeugt: Der Grundsatz des «Fair Use» ist auf seiner Seite.
Zukunft ungewiss: Was kommt als Nächstes?
Der Streit zwischen diesen beiden Parteien wirft ernsthafte Fragen über den Umgang mit Urheberrechten in Zeiten künstlicher Intelligenz auf.
Die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material zur Schulung generativer KIs hat bereits zu zahlreichen Klagen geführt.
Es bleibt abzuwarten, wie dieser Fall ausgeht und welche Konsequenzen er für die Zukunft der KI-Entwicklung haben wird.